
Technische Redaktion
Roger Steffens
Betriebsanleitung
Aus der Betriebsanleitung geht hervor, wie Sie und andere Ihre Maschine sicher und effizient bedienen.
Informativ, verständlich, präzise, vollständig und sicher.
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, Kap. 1.7.4.2:
Jede Betriebsanleitung muss erforderlichenfalls folgende Mindestangaben enthalten:
a) Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und seines Bevollmächtigten;
b) Bezeichnung der Maschine ...
...
v)
Diese Liste reicht bis zum Buchstaben v.
Ab 2027 kommen mit der Maschinenverordnung auch noch w. und x. hinzu.
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Darüber hinaus legt die EN ISO 20607 Anforderungen an den Maschinenhersteller für die Erstellung der sicherheitsrelevanten Bestandteile einer Betriebsanleitung für Maschinen fest.
In EN 82079-1 sind Grundsätze und allgemeine Anforderungen an Nutzungsinformationen für Produkte zusammengestellt.

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Somit ergibt sich eine Vielzahl von Anforderungen an Ihre Betriebsanleitung.
Die Betriebsanleitung ist ein integraler Bestandteil der Maschine. Ist sie fehlerhaft, ist die Maschine fehlerhaft. Kommt es infolgedessen zu einem Unfall, kann es sehr unangenehm werden!


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Als technischer Redakteur, als CE-Koordinator und mit über 35 Jahren Erfahrung mit Maschinen unterstütze ich Sie bei der Erstellung Ihrer Betriebsanleitung.
