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Risikobeurteilung

Der grundlegende Bestandteil Ihrer Maschinendokumentation und die Basis für eine sichere Maschine. 

Detailliert, nachvollziehbar, konform und sicher.​

Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.

Eine eindeutige Vorgabe aus Anhang I der Maschinenrichtlinie und somit Pflicht.

In der in weiten Teilen ab dem 20. Januar 2027 geltenden Maschinenverordnung ist diese Anforderung - in leicht abgewandelter Form - in Anhang III, Teil B zu finden. 

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Anhand der technischen Unterlagen (Die Risikobeurteilung ist ein Teil davon) muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen dieser Richtlinie zu beurteilen. 

(Anhang VII, A. der Maschinenrichtlinie sowie in ähnlicher Form in Anhang IV, Teil A der Maschinenverordnung)​

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Somit wird z.B. die Angabe, dass eine feststehende trennende Schutzeinrichtung gemäß

EN ISO 14120 unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände laut EN ISO 13857 vorgesehen wurde, kaum ausreichen.

Zur Beurteilung der Übereinstimmung sind in unserem Beispiel u.a. auch die Größe der Öffnung sowie der Sicherheitsabstand zum Gefährdungsbereich erforderlich.

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Gefordert wird außerdem:

... eine Beschreibung der zur Abwendung ermittelter Gefährdungen oder zur Risikominderung ergriffenen Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls eine Angabe der von der Maschine ausgehenden Restrisiken,

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Darüber hinaus fordert die EN ISO 12100 in Kap. 5.4 festzustellen, welche Arbeitsgänge durch die Maschine ausgeführt werden und welche Aufgaben durch Personen zu erfüllen sind, die mit der Maschine umgehen. 

Eine Risikobeurteilung, die ausschließlich den Gefahrenarten folgt, entspricht daher nicht der Norm.

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Als technischer Redakteur, als CE-Koordinator und mit über 35 Jahren Erfahrung mit Maschinen unterstütze ich Sie bei der Erstellung Ihrer Risikobeurteilung.

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